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   BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17   

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BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17 (https://dejure.org/2019,35220)
BPatG, Entscheidung vom 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17 (https://dejure.org/2019,35220)
BPatG, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 30 W (pat) 564/17 (https://dejure.org/2019,35220)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).

    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    In Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen "Herausgabe von Druckereierzeugnissen, Texten, Büchern, Zeitschriften, auch in elektronischer Form und über das Internet, ausgenommen Werbetexte; Verfassen von Texten, ausgenommen Werbetexte; Online-Bereitstellen von elektronischen, nicht herunterladbaren Publikationen; Publikation von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form], ausgenommen für Werbezwecke; Veröffentlichung von Büchern" besteht zumindest ein enger sachlicher Zusammenhang zu den beanspruchten Waren der Klasse 16, da die Zeichenfolge "SinusTracker" im - beanspruchten - medizinischen Bereich geeignet ist, den Themenbereich dieser Dienstleistungen zu benennen (vgl. BGH GRUR 2013, 522 Rn. 17 - Deutschlands schönste Seiten).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    Nach übereinstimmender höchstrichterlicher Rechtsprechung lässt sich aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen herleiten, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild.t.-Online.de; BGH GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    Insoweit ist die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach der Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren zu beschreiben (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG, 30 W (pat) 535/16 - PharmaResearch).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    Nach übereinstimmender höchstrichterlicher Rechtsprechung lässt sich aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen herleiten, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild.t.-Online.de; BGH GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V).
  • BPatG, 21.09.2016 - 29 W (pat) 503/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "CREATOR SPACE" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    Bezüglich der beanspruchten Dienstleistungen "Aus-, Fort- und Weiterbildungen; Veranstaltung und Ausstellungen für Unterrichtszwecke; Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Kongressen und Symposien; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Veranstaltung und Ausstellungen für Unterrichtszwecke" eignet sich das Anmeldezeichen als schlagwortartige Inhalts- und Themenangabe von Messeveranstaltungen (vgl. BPatG, 29 W (pat) 503/15 - CREATOR SPACE).
  • BPatG, 17.01.2019 - 30 W (pat) 34/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "ColorPlugin" - fehlende Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    das beschreibende Begriffsverständnis (vgl. BPatG, 30 W (pat) 34/18 - ColorPlugin; 30 W (pat) 504/17 - LasikCare).
  • BPatG, 28.09.2017 - 30 W (pat) 504/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "LasikCare (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    das beschreibende Begriffsverständnis (vgl. BPatG, 30 W (pat) 34/18 - ColorPlugin; 30 W (pat) 504/17 - LasikCare).
  • BPatG, 09.01.2019 - 30 W (pat) 535/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "PharmaResearch" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 23.05.2019 - 30 W (pat) 564/17
    Insoweit ist die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach der Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren zu beschreiben (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG, 30 W (pat) 535/16 - PharmaResearch).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

  • BPatG, 13.06.2018 - 29 W (pat) 546/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Priroda" - teilweise fehlende Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 511/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "klugeshandeln" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BPatG, 01.08.2016 - 29 W (pat) 34/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "bikehit" - keine Unterscheidungskraft - keine

  • BPatG, 11.10.2018 - 30 W (pat) 524/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sniffer" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 06.12.2016 - 29 W (pat) 541/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "DER ETIKETTENKÖNNER" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 15.03.2021 - 26 W (pat) 523/19

    Markenbeschwerdeverfahren - radio ROTKÄPPCHEN (Wort-Bildmarke)/Rotkäppchen

    Abgesehen davon, dass es unerheblich ist, welche tatsächliche Verwendung die Markeninhaberin beabsichtigt, weil Vermarktungsstrategien und Werbekonzeptionen jederzeit geändert werden können (BGH GRUR 2009, 411 Rdnr. 12 - STREETBALL; BPatG 30 W (pat) 564/17 - SinusTracker), würde der von der Widersprechenden vorgetragene Umstand, dass es sich nicht um einen Kindersender, sondern um einen Musiksender für das erwachsene Publikum handelt, nichts daran ändern, dass der Verkehr den vorangestellten Begriff "radio" immer mitbenennen würde.
  • BPatG, 20.11.2023 - 26 W (pat) 589/20
    gg) Der Umstand, dass die Anmelderin ausschließlich den Handel mit filigranen Halsketten aus Edelmetallen plane, bei denen Fahrradketten oder -glieder keine Rolle spielen, ist für die Frage der Schutzfähigkeit des Anmeldezeichens ohne Belang, da diese nicht nach den individuellen Vermarktungsstrategien und Werbekonzeptionen der Anmelderin bestimmt wird, die jederzeit geändert werden können (vgl. BGH GRUR 2009, 411 Rn. 12 - STREETBALL; BPatG 30 W (pat) 564/17 -- SinusTracker; 29 W (pat) 546/16 - Piroda).
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